Zentrum für Gesundheit und Wellness – Salzgrotte Reichenbach 

Wir möchten Sie bitten, folgende Regeln zu beachten!

  • Vereinbarte Termine sind rechtzeitig abzusagen, bis spätestens 18 Uhr am Vortag! Bei Nichtabsagen werden Ihnen die Termine in Rechnung gestellt, bei Absagen am selben Tag sind 50 % zu zahlen und bei Nichtabsage berechnen wir Ihnen 100% der Kosten.
  • Bei ansteckenden Krankheiten (z. B. Magen-Darm-Erkrankungen, Grippe, Infekt usw.) ist der Besuch der Grotte nicht erlaubt, um eine Ansteckung anderer Kunden zu vermeiden.
  • Kindern ist der Besuch der Salzgrotte nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet. Die Aufsicht- und Betreuungspflicht obliegt einzig den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen. Eine Übertragung der Aufsichts- und Betreuungspflicht auf das Personal der Salzgrotte Reichenbach ist nicht möglich.
  • Eltern bzw. der Aufsichtspflichtige haften für ihre/die begleitenden Kinder und sind sowohl für den Eintritt jeglicher Schäden an der Einrichtung als auch auch für Personen- und Sachschäden bei Dritten verantwortlich. Bitte beachten Sie unsere Hausordnung für Kinder an der Tür zur Zwergengrotte!
  • Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Das Personal ist befugt, Besucher die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, andere Besucher belästigen, gegen die Bestimmungen der Hausordnung verstoßen oder den Anordnungen des Personals nicht Folge leisten, aus der Salzgrotte zu verweisen. Der Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet. In besonders gravierenden Fällen behält sich die Salzgrotte Reichenbach vor, einzelnen Personen Hausverbot zu erteilen.
  • Die Benutzung der Parkplätze im Hof erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Für Ihre Sachen (Tasche, Brille, technischen Geräte) benutzen Sie unseren Spind, um diese vor eventueller Korrosion durch den Solenebel zu schützen! Der Betreiber übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Dinge (Kleidung, Spielzeug, Wertsachen, Schmuck und Bargeld etc.).
  • In den Räumen der Salzgrotte ist das Rauchen verboten.
  • Das Essen und Trinken ist in den Grottenräumen nicht gestattet.
  • Kommen Sie pünktlich zu den Sitzungen, nach Sitzungsbeginn ist das Betreten der Grotte nicht mehr erlaubt. Die Grottenräume sind erst nach Erlaubnis durch das Personal zu betreten.
  • Die Salzgrotte ist ein Ort der Ruhe und Entspannung! Gespräche während den Sitzungen sind einzustellen und im Umkleide- und Wartebereich ist der Geräuschpegel gering zu halten.
  • Die Grottenräume werden nur in weißen, fusselfreien Socken betreten. Falls Sie keine Socken mithaben, erhalten Sie vom Personal Schuhüberzieher.
  • Nach Eintreten oder Verlassen der Grottenräume sind die Türen schnellstmöglich zu schließen, damit der Solenebel in den Grotten bleibt.
  • Sämtliche Einrichtungen der Salzgrotte sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Besucher für den Schaden. Beschädigungen an der Einrichtung sind vom Besucher dem Personal unverzüglich anzuzeigen.
  • Das Filmen und Fotografieren ist in den Grottenräumen nur mit Genehmigung durch das Personal erlaubt. Ziel dieser Hausordnung ist es, allen Kunden einen besonders angenehmen und sicheren Aufenthalt in der Salzgrotte zu ermöglichen.

Mit Betreten der Salzgrotte wird die Hausordnung (allgemeine Hausregeln sowie die Regeln für Eltern und Begleitpersonen) für die Benutzung der Salzgrotte durch den Besucher anerkannt. Bei Verstoß gegen die Hausordnung behalten wir uns das Hausrecht vor. Entstandene Schäden sind vom Verursacher zu ersetzen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Das Team der Salzgrotte wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!